Lieferbedingungen

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LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, VERZUG UND AUSFUHRVORSCHRIFTEN

Ihr Paket wird in der Regel in 4-5 Tage zugestellt.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager vereinbart.

Angaben des Verkäufers über Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets nur ungefähr. Schriftlich vereinbarte Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen und Aussperrungen auch bei unseren Unterlieferanten; ferner Verzögerung in der Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien usw. Liegen derartige Hindernisse vor, ist der Verkäufer unter Ausschluss etwaiger Schadenersatzansprüche berechtigt, die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Aufhebung des Vertrages (gilt nicht für Verbraucher). Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Vornahme aller notwendigen Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden voraus. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk bzw. Versandlager verlassen hat bzw. als versandbereit gemeldet ist.

Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Lieferung oder Versendung der Ware geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Verkäufers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch Fahrzeuge des Verkäufers erfolgt. Dies gilt auch, wenn von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft). Gegenüber Verbraucher gilt diese Bestimmung, soweit der Verbraucher den Beförderer bestimmt hat.

Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers werden der Transport und die Lagerung der Ware vom Verkäufer versichert.

Wird der Versand, die Lieferung oder die Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versand-, Liefer- bzw. Abholbereitschaft dem Versand, der Lieferung bzw. der Abholung gleich. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.

Der Verkäufer haftet bei Verzug nur für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Vor- und Sublieferanten besteht nur im Falle eines Auswahlverschuldens gemäß § 1315 ABGB. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen (und -beschränkungen) gemäß Punkt 10.

Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt.

Der Export bestimmter Güter kann z.B. aufgrund ihrer Art, ihres Verwendungszweckes oder ihres endgültigen Bestimmungsortes zu Genehmigungspflichten führen. Der Käufer wird im Falle von Exporten auf die einschlägigen nationalen wie internationalen Ausfuhrvorschriften, wie z.B. die Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union, hingewiesen.

Lieferungen an den Käufer stehen unter dem Vorbehalt nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos oder sonstiger gesetzlicher Verbote.